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Kostenübernahme durch Krankenkasse · SGB V §37

Medikamentengabe zu Hause in Crailsheim – sicher & zuverlässig

Tabletten stellen, Tropfen verabreichen, Überwachung der Einnahme: Unsere Pflegefachkräfte sorgen dafür, dass Ihre Medikamente korrekt und pünktlich eingenommen werden – von der Krankenkasse bezahlt.

Leistung nach SGB V §37 – Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse. Ärztliche Verordnung (Rezept) erforderlich. Kein Pflegegrad notwendig.
Crailsheim & 10 km Umkreis
Mo–Fr 8–14:30 Uhr
Alle Kassen akzeptiert
Kostenloser Schnell-Check

Brauchen Sie Medikamentengabe?

Schritt 1 von 4

Liegt bereits eine ärztliche Verordnung für Medikamentengabe vor?

Was ist Medikamentengabe?

Viele ältere Menschen nehmen täglich mehrere Medikamente ein – zu verschiedenen Zeiten, in unterschiedlichen Dosierungen. Fehler bei der Medikamenteneinnahme können gefährliche Folgen haben. Wenn Ihr Angehöriger die Medikamente nicht mehr selbst zuverlässig einnehmen kann, kommen unsere examinierten Pflegefachkräfte täglich zu Ihnen nach Hause in Crailsheim und Umgebung. Wir stellen die Medikamente, überwachen die Einnahme und dokumentieren alles sorgfältig.

Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse

Die Medikamentengabe durch eine Pflegefachkraft wird als Behandlungspflege nach SGB V §37 von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Sie benötigen eine ärztliche Verordnung. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10% der Kosten, maximal 10 € pro Tag, für maximal 28 Tage im Jahr. Wir helfen Ihnen bei der gesamten Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse.

Jetzt kostenlos beraten lassen

Was wir für Sie übernehmen

  • Tägliches Stellen der Medikamente in Wochendosetten
  • Überwachung und Dokumentation der Medikamenteneinnahme
  • Verabreichen von Tropfen, Sirup und flüssigen Medikamenten
  • Applikation von Salben, Cremes und Pflastern
  • Inhalationstherapie (Asthma, COPD)
  • Überwachung von Nebenwirkungen und Wechselwirkungen
  • Koordination mit Hausarzt und Apotheke in Crailsheim
  • Unterstützung bei der Bestellung von Folgerezepten

Warum Deutsche Pflegehilfe 24 in Crailsheim?

Keine Fehler mehr

Falsche Dosierungen oder vergessene Medikamente gehören der Vergangenheit an.

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Lückenlose Dokumentation

Wir dokumentieren jede Medikamentengabe und informieren den Arzt bei Auffälligkeiten.

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Krankenkasse zahlt

Abrechnung direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nach SGB V §37.

Häufige Fragen zur Medikamentengabe

Ja, examinierte Pflegefachkräfte dürfen Medikamente auf ärztliche Verordnung hin verabreichen. Das ist ein Kernbereich der Behandlungspflege nach SGB V §37.
Beim Stellen werden die Medikamente vorbereitet und in Dosetten eingeordnet. Beim Verabreichen überwacht die Pflegekraft die tatsächliche Einnahme. Beides ist als Behandlungspflege verordnungsfähig.
Das ist ein sehr häufiges Problem. Unsere Pflegefachkräfte kommen täglich zu festen Zeiten, stellen die Medikamente und überwachen die Einnahme. Rufen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos.
Ja, auch Augentropfen, Ohrentropfen und andere lokale Medikamente können auf ärztliche Verordnung durch unsere Pflegefachkräfte verabreicht werden.
In dringenden Fällen können wir innerhalb von 24–48 Stunden starten. Rufen Sie uns an: 07951-4721190.

Jetzt Medikamentengabe in Crailsheim anfragen

Kostenlose Beratung – wir helfen Ihnen auch beim Arztrezept und der Abrechnung mit der Krankenkasse.

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